Dienstag, 15. September 2015

Schutz des Promotion einer Hostess

Als Hostess Agentur bieten wir unseren Mitarbeitern den besten Schutz, der nur möglich ist. Sie sind quasi unsere Angestellte. Die Agentur sorgt für die Bezahlung und für die Sicherheit der Hostess. Wer eine Hostess mietet schließt den Vertrag mit der Promotionsagentur ab. Die Bezahlung erfolgt über die Agentur und der Betrieb hat keine weiteren Kosten und Verpflichtungen gegenüber des Promotionspersonals. Die Agentur ist verantwortlich dafür, dass die Hostess pünktlich vor Ort erscheint oder eine Vertretung da ist. Im Gegenzug muss sich die Firma mit dem Ihr zur Verfügung gestellten Messepersonal fair benehmen und für geregelte Arbeitszeiten sorgen. Hier einige Regelungen zum Schutz der Promotion Hostess.

Welchen Schutz genießt eine Hostess?

1. Als abhängig Beschäftigte hat die Hostess das Recht, ihr Gehalt bis zum 15. Bankarbeitstag des Folgemonats ausbezahlt zu bekommen. Wenn vertraglich vereinbart gehört dazu auch die Übernahme von Verpflegungs- und Fahrtkosten 

2.Anders als Selbstständige haben Hostessen als abhängig Beschäftigte, die einem Unternehmen im Rahmen eines Vertrages überlassen werden, einen Lohnanspruch bei Stornierung des Einsatzauftrages. 

3.Die Firma oder die Agentur hat keine Schadensersatzansprüche bei Erkrankung gegenüber dem Promoter. 

4.Keine Haftung gegenüber dem den Auftrag gebenden Unternehmen bei Verursachung von Schäden bei abhängig Beschäftigten. Selbstständige haften allerdings für Schäden, die sie bei einem Auftrag verursachen. 

5.Klage vor dem Arbeitsgericht wird zugelassen. Arbeitsgerichte entscheiden bei Unstimmigkeiten zwischen einer Hostess und ihrer Agentur meist arbeitnehmerfreundlich. Es endet in er Regel mit einem teuren 
Vergleich zu Gunsten der Hostess. Allein die Möglichkeit zu klagen ist ein großes Druckpotential. 

6.Die Agentur muss für die Hostess die regulären Arbeitgeberbeiträge für Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung bezahlen. Dadurch ergeben sich später langfristig höhere Rentenansprüche. 

Die UCM Hostess Agentur erfüllt alle Forderungen und sichert ihre Hostessen optimal ab. Ebenso schützt sie ihr Personal gegenüber Dritten. Als seriöse Hostessagentur ist sich UCM ihrer Verantwortung in vollem Umfang bewusst.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen